DSB Stellungnahme

Stellungnahme
des Deutschen Schützenbundes zur
Sportartspezifische Übergangsregelungen bei der
Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den
Vereinen des Deutschen Schützenbundes

 

Die Corona-Krise hält an und das Aussetzen des organisierten Sporttreibens wird von Tag zu Tag zu einer größeren Belastung auch für die Mitglieder in unseren Schieß- und Bogensport-Vereinen sowie den weiteren Untergliederungen.
Der Deutsche Olympische Sportbund hat in seiner Funktion als Dachverband den politischen Entscheidungsträger*innen in Bund und Ländern ein Angebot zur Wiederaufnahme des organisierten und vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland insgesamt gemacht. In dem Positionspapier wurde verdeutlicht, dass der organisierte Sport in der Lage ist, mithilfe eines angepassten Sport- und Trainingsbetriebs das Infektionsrisiko zu minimieren und unter dieser Maßgabe die zahlreichen Vorteile des Sporttreibens für die Gesellschaft zu ermöglichen.
Bereits durch die Vorgaben des Waffenrechts sowie durch die vom Bundesverwaltungsamt genehmigte Sportordnung des Deutschen Schützenbundes sind unsere Sportarten durch erhebliche sicherheitsrelevante Verhaltensregelungen, u.a. auch Abstandsregelungen, im Umgang mit den Sportgeräten sowie allgemeinen Verhaltensvorgaben auf den Schieß- und Bogensportanlagen reglementiert. Vor diesem Hintergrund gilt es unter prioritärer Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes aller Beteiligter bei einer sukzessiven Aufhebung der bestehenden Kontaktsperren auch Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unseren Vereinen zu finden. Dabei sind selbstverständlich die jeweiligen Regelungen der verantwortlichen Länder zu beachten.
Auf Grundlage der vom DOSB veröffentlichten „Leitplanken“ für eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs insgesamt, empfiehlt der Deutsche Schützenbund für den Wiedereinstieg in den Schieß- und Bogensport in seinen Vereinen nachfolgende Übergangsregeln, die für alle Sportarten und Disziplinen des DSB – zunächst jedoch ohne Wettkampfbetrieb – Gültigkeit haben:


- Distanzregeln einhalten
Es ist ein möglichst großer Abstand, mindestens jedoch 2 Meter, zwischen den anwesenden Personen (Sportler, Trainer, Standaufsicht etc.) einzuhalten, der dazu beiträgt, die Übertragungswahrscheinlichkeit von Viren deutlich zu reduzieren. Dies kann ebenso einfach wie wirkungsvoll durch Freilassen von einem oder zwei Schützenständen bzw. Scheiben auf der Sportanlage sichergestellt werden.


- Körperkontakte müssen unterbleiben
Bei Schieß- und Bogensport, bei denen Körperkontakt ohnehin nicht sportartimmanent ist, gilt es auf Körperkontakt, bspw. durch Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen oder Jubeln, vollständig zu verzichten, wie dies ohnehin derzeit allgemein üblich ist.


- Hygieneregeln einhalten
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen (hier insbesondere auch vereinseigener Sportgeräte) und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen kann das Infektionsrisiko reduzieren. Der Einsatz von Mund-Nasen-Bedeckungen und Handdesinfektionsmitteln wird empfohlen.

- Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
Die Nutzung von Umkleiden und Duschen in den Sportstätten der Vereine wird ausgesetzt. Neben Umkleiden bleiben auch alle weiteren für die unmittelbare Sportausübung und das Training nicht erforderlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Sportanlagen, einschließlich Gastronomiebereiche, geschlossen.


- Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
In der Übergangsphase sollte auf die Bildung von Fahrgemeinschaften zum Training und zu Wettkämpfen verzichtet werden. Ebenso ungeeignet ist der Einsatz von Minivans.


- Trainingsgruppen verkleinern
Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen und auf einer Teilnehmerliste festgehalten sind, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere, leichter identifizierbare Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen (Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten). Dies sollte bis hin zu einer alleinigen Nutzung der Schieß-/ Bogensportanlagen gehen, was auch im Bereich des Schießsports aus waffenrechtlicher Sicht bei Vorhandensein der Befähigung zur Standaufsicht möglich ist.


- Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Schieß- und Bogensport ebenfalls von hoher Bedeutung. Umso wichtiger ist es, das Risiko für diesen Personenkreis bestmöglich zu minimieren.
Grundsätzlich sind im Bereich des Sportschießens die waffenrechtlichen Vorgaben wie üblich zwingend einzuhalten. Sportausübende sind über die o.g. Verhaltensregeln und einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig zu informieren, die Einhaltung dieser Regelungen und Maßnahmen ist vom Sportstättenbetreiber zu überwachen und im Falle des Verstoßes die Sportausübung von diesem zu untersagen.
Mit den vorgestellten Übergangsregeln soll keinesfalls eine isolierte Sonderlösung für die Wiederaufnahme des Schieß- und Bogensports unserer ca. 1,4 Millionen Mitglieder in über 14.000 Vereinen in Zeiten der Corona-Pandemie erreicht werden. Vielmehr soll im Kanon des gesamten organisierten Sports in Deutschland durch die positiven gesellschaftlichen Effekte von Bewegung und Sport – ohne dabei die gesundheitlichen Risiken signifikant zu erhöhen – ein aktiver Beitrag zur Überwindung der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie geleistet werden.
Wir sind uns dabei sehr wohl bewusst, dass die Übergangsregeln zu einem veränderten, an die aktuelle Situation angepassten Sporttreiben führen, durch